Gefahrengut-Verpackungen (UN-Verpackungen)

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Soll Gefahrgut verschickt werden, muss es zuvor sicher verpackt werden. Um die Sicherheit garantieren zu können, gibt es für jede Art von Gefahrgut amtlich geprüfte Verpackungen. Die für die Schweiz zuständige, höchste, amtliche Stelle, ist das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Mit der Verordnung 930.111.4 über das Inverkehrbringen und Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessung (GGUV) wird die Beförderung gefährlicher Güter geregelt.

Ob eine Verpackung als Gefahrgutverpackung zugelassen wird entscheidet nach speziellen Prüfverfahren eine von der Behörde anerkannte (akkreditierte) zugelassene Prüfstelle. Das Prüfverfahren wird nach der Norm ISO 16106:2008 „Verpackung – Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter“ durchgeführt.

Mit dem „Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, kurz ADR, wird die Beförderung von Gefährlichen Gütern europaweit geregelt. Die Buchstaben ADR werden aus der französischen Sprache abgeleitet: „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“.

Die ADR gibt Auskunft bezüglich der Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Grosspackmittel und Grossverpackungen und Tanks.

Jede zugelassene Verpackung muss mit einer UN-Kennzeichnung bestehend aus einem Buchstaben- und Zahlencode versehen sein.

Verpackungsgruppen

Gefahrgüter werden in der Regel in drei Verpackungsgruppen mit römischen Zahlen I, II und III zugeordnet:

I = hohe Gefahr II = mittlere Gefahr III = geringe Gefahr. Adäquat dazu werden die Gefahrgutverpackungen ebenfalls in drei Gruppen unterteilt und erhalten dabei die Leistungsbuchstaben X, Y und Z. Diese Leistungsbuchstaben stehen für: X = hohe Gefahr Y = mittlere Gefahr Z = geringe Gefahr

Gerne entwickeln und produzieren wir für Sie UN-Verpackungen (Gefahrgut).
SN EN ISO 16106 : 2008 (PDF)